Entfernungspauschale 2026: 38 Cent ab dem ersten Kilometer
Stand 22. September 2026
Seit 2026 gilt einheitlich 38 Cent je Entfernungskilometer, die alte Staffel ist weg. Was das bedeutet, wie Sie rechnen und wo der häufigste Fehler steckt.
Zum 1. Januar 2026 wurde die Entfernungspauschale vereinheitlicht: 38 Cent je Kilometer ab dem ersten Kilometer. Die frühere Staffel, 30 Cent bis Kilometer 20 und erst danach 38 Cent, ist entfallen. Besonders Kurzpendler profitieren davon.
Nur die einfache Entfernung zählt
Hier liegt der Fehler, der am häufigsten gemacht wird. Die Entfernungspauschale rechnet mit der einfachen Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, nicht mit den tatsächlich gefahrenen Kilometern. Ob Sie einmal oder dreimal am Tag hin und her fahren, ändert nichts.
Bei 25 Kilometern einfacher Entfernung und 220 Arbeitstagen sind das 25 × 0,38 € × 220 = 2.090 € im Jahr.
Der Unterschied zur Dienstreise
Bei einer Dienstreise mit dem eigenen Wagen rechnen Sie dagegen mit 0,30 € je tatsächlich gefahrenem Kilometer, also Hin- und Rückweg. Dieser Satz wurde 2026 nicht erhöht.
Zwei Regelungen, zwei Rechenweisen. Deshalb lohnt es sich, Pendelfahrten und Dienstfahrten von Anfang an getrennt zu erfassen statt sie am Jahresende auseinanderzusortieren.
Was Sie nachweisen müssen
Für die Entfernungspauschale genügt grundsätzlich die Angabe der Arbeitstage und der Entfernung. Das Finanzamt fragt aber nach, wenn die Zahl der Tage hoch wirkt oder die Strecke von der kürzesten abweicht. Eine Aufzeichnung der tatsächlichen Fahrten ist dann Ihr Beleg.
Dies ist eine allgemeine Erläuterung und keine Steuerberatung. Sätze ändern sich und Ihre Lage kann abweichen. Im Zweifel fragen Sie Ihren Steuerberater oder das Finanzamt.
Häufige Fragen
Gilt die Pauschale auch ohne Auto?
Ja. Die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig, also auch für Rad, Bus oder Mitfahrgelegenheit.
Darf ich eine längere, aber schnellere Strecke ansetzen?
Ja, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und Sie sie regelmäßig nutzen. Das sollten Sie dann belegen können.