Dienstwagen: Ein-Prozent-Regel oder Fahrtenbuch?
Stand 22. September 2026
Welche der beiden Methoden für Sie günstiger ist, hängt von zwei Zahlen ab: dem Listenpreis und Ihrem privaten Fahranteil. So rechnen Sie es aus.
Beim Dienstwagen versteuern Sie den privaten Nutzungsvorteil entweder pauschal nach der Ein-Prozent-Regel oder nach dem tatsächlichen Anteil, belegt durch ein Fahrtenbuch.
Die Ein-Prozent-Regel
Ein Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat gilt als geldwerter Vorteil, plus 0,03 Prozent je Entfernungskilometer für den Weg zur Arbeit. Bei einem Listenpreis von 50.000 € und 25 Kilometern Arbeitsweg sind das 500 € plus 375 € pro Monat, also 10.500 € im Jahr, unabhängig davon, wie viel Sie privat fahren.
Das Fahrtenbuch
Hier wird der Vorteil nach dem echten Verhältnis berechnet: private Kilometer geteilt durch Gesamtkilometer, angewandt auf die tatsächlichen Fahrzeugkosten einschließlich Abschreibung.
Fahren Sie viel dienstlich und wenig privat, fällt das deutlich günstiger aus. Der Preis dafür ist die Aufzeichnungspflicht, und zwar für das ganze Jahr.
Eine Faustregel
Das Fahrtenbuch lohnt sich meist, wenn der private Anteil unter etwa 30 Prozent liegt, der Listenpreis hoch ist, oder der Wagen schon abgeschrieben ist. Rechnen Sie beide Varianten einmal durch, bevor Sie sich für ein Jahr festlegen.
Dies ist eine allgemeine Erläuterung und keine Steuerberatung. Sätze ändern sich und Ihre Lage kann abweichen. Im Zweifel fragen Sie Ihren Steuerberater oder das Finanzamt.
Häufige Fragen
Kann ich jedes Jahr neu entscheiden?
Ja, die Wahl gilt pro Fahrzeug und pro Kalenderjahr. Innerhalb eines Jahres können Sie nicht wechseln.